AGB
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
stromport ist eine Marke der Mittelberger GmbH, Lastenstraße 37, 6840 Götzis, Österreich (nachfolgend „stromport“, „Verkäufer“ bzw. „Auftragnehmer“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verkäufe, Lieferungen, Planungs-, Montage- und Serviceleistungen von stromport.
Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, stromport stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 KSchG).
Die Produkte von stromport (u. a. Fahrrad-Anlehnsysteme, Halte- und Abstellsysteme sowie Überdachungen der Produktlinien b1, slash und seven) richten sich vorrangig an Unternehmer, Gemeinden, Vereine und öffentliche Auftraggeber (B2B). Soweit einzelne Bestimmungen ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterscheiden, gelten diese entsprechend.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsformen
Gegenstand des Vertrags ist je nach Vereinbarung:
– die Lieferung von stromport-Produkten (Kaufvertrag);
– zusätzlich die Planung und/oder Montage bzw. Installation vor Ort (Werkleistung), sofern ausdrücklich vereinbart.
Ob eine Montage durch stromport erfolgt oder der Kunde selbst montiert, ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet stromport ausschließlich die Lieferung der Produkte.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von stromport sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind. Planungs- und Kostenvoranschläge erfolgen nach bestem Wissen; sie sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich fixiert.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von stromport oder durch den Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch stromport.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4. Preise und Zahlung
Bei Verträgen mit Unternehmern verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Verträgen mit Verbrauchern werden Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer (brutto) ausgewiesen. Etwaige Liefer-, Versand- oder Montagekosten werden gesondert ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. stromport ist berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen sowie angemessene Anzahlungen bzw. Teilzahlungen nach Auftrags- bzw. Baufortschritt zu vereinbaren.
Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers ist stromport berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. zu verrechnen (§ 1000 Abs 1 ABGB). Bei Geschäften mit Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie angemessener Mahn- und Inkassokosten bleibt vorbehalten.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von stromport (siehe Punkt 8). Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung der Rechnung (z. B. als PDF per E-Mail) ausdrücklich zu.
Lieferung, Versand und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt, unverbindliche Circa-Angaben.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen oder sonstige von stromport nicht zu vertretende Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen. stromport informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen.
Wird die Ware an einen Verbraucher versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung erst mit Ablieferung an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten Dritten (der nicht der Beförderer ist) über. Hat der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne einen von stromport vorgeschlagenen Beförderer zu wählen, geht die Gefahr bereits mit Aushändigung an den Beförderer über (§ 7b KSchG).
Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Beförderer bzw. mit Verlassen des Lagers von stromport über. Bei vereinbarter Montage geht die Gefahr mit Abnahme der Leistung über.
6. Montage, Installation und Mitwirkung des Kunden
Ist eine Montage oder Installation durch stromport vereinbart, hat der Kunde auf eigene Kosten und rechtzeitig alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen. Dazu zählen insbesondere:
– freier und gefahrloser Zugang zum Montageort;
– ein geeigneter, tragfähiger und vorbereiteter Untergrund bzw. die vereinbarten baulichen Vorleistungen (z. B. Fundamente, Bodenbeschaffenheit);
– erforderliche behördliche Genehmigungen sowie die Klärung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse am Aufstellungsort;
– sofern für das jeweilige Produkt erforderlich, die bauseitige Bereitstellung von Anschlüssen (z. B. Stromanschluss).
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Daraus entstehende Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, vergebliche Anfahrten) trägt der Kunde.
Änderungen, Zusatz- oder Mehrleistungen, die auf Kundenwunsch oder infolge technischer Notwendigkeit erforderlich werden, werden gesondert verrechnet. Unvorhersehbare Mehrkosten werden dem Kunden vorab mitgeteilt.
Nach Fertigstellung der Montageleistung erfolgt eine Abnahme. Nimmt der Kunde die vertragsgemäß erbrachte Leistung nicht innerhalb angemessener Frist ab oder nutzt er sie in Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen)
Kommt ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. telefonisch, per E-Mail) oder außerhalb der Geschäftsräume von stromport (z. B. beim Kunden vor Ort) zustande, so hat der Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten (§ 11 FAGG). Die Frist, deren Berechnung und die Ausübung ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Das Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. Sonderanfertigungen, individuelle Konfigurationen oder Bemaßungen), sowie in den weiteren Fällen des § 18 FAGG.
Bei Verträgen mit Unternehmern besteht kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum von stromport (§ 1063 ABGB).
Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor vollständiger Bezahlung weiterzuveräußern, zu verpfänden oder sonst zu belasten. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde stromport unverzüglich zu informieren.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB bzw. VGG).
Bei Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Ist beides unmöglich oder für stromport mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, kann der Kunde Preisminderung oder – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – Wandlung (Rückabwicklung) verlangen.
Unternehmer haben gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel binnen angemessener Frist zu rügen (§ 377 UGB); andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Eine allfällige vom Hersteller gewährte Garantie ist eine zusätzliche Zusage und beschränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht.
10. Haftung
Gegenüber Verbrauchern haftet stromport nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gegenüber Unternehmern haftet stromport für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, mittelbare Schäden sowie für Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt in jedem Fall unberührt.
11. Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt vom Auftrag ist – vorbehaltlich gesetzlicher Rücktrittsrechte und des Widerrufsrechts nach Punkt 7 – nur aus wichtigen Gründen und in schriftlicher Form möglich.
Bereits erbrachte Leistungen sowie eigens bestelltes oder bereits gefertigtes Material werden nach Aufwand verrechnet. Bei kurzfristiger Stornierung durch den Kunden kann stromport eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 10 % des Auftragswerts verrechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, stromport der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
12. Schutzrechte, Pläne und Unterlagen
An von stromport erstellten Angeboten, Plänen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich stromport sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Zustimmung von stromport weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
stromport-Produkte bzw. deren technische Lösungen können durch gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente) geschützt sein. Mit dem Erwerb eines Produkts werden keine Lizenz- oder sonstigen Schutzrechte übertragen.
13. Datenschutz
stromport verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Lieferung, Montage, Dokumentation sowie zu den in der Datenschutzerklärung genannten Zwecken und hält sich dabei an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Verträge zwischen stromport und dem Kunden findet österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts jenes Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art 6 Rom-I-VO). Diese Einschränkung ist beim EU-weiten Verkauf an Verbraucher zu beachten.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das für 6840 Götzis sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher richtet sich der Gerichtsstand nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 14 KSchG).
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von stromport in 6840 Götzis.
Mittelberger GmbH
Lastenstraße 37, 6840 Götzis, Österreich
T +43 5523 64565,
info@stromport.com
Firmenbuchnummer: FN 534988y
Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
UID-Nummer: ATU75629429